Vom inklusiven zum exklusiven Raum der Stille an der Universität Duisburg-Essen
Bezugnehmend auf den Artikel „Aus dem Senat - Sitzung vom 2.März 2018“ der Universität Duisburg-Essen mussten wir feststellen, dass „rituelle Handlungen" allgemein in dem geplanten Raum der Stille nicht gestattet sind. Weder an dem runden Tisch wurde ein solches Verbot angesprochen, noch im Entwurf der Nutzungsordnung ist eine solche Untersagung zu finden. Den Leitgedanken, den wir von Anfang an am Runden Tisch verfolgt haben, um durch Minimalismus Vielfalt zu ermöglichen, sehen wir durch Untersagung von rituellen Handlungen nicht mehr erfüllt. Des Weiteren nimmt ein solcher Hinweis der neutralen Nutzungsordnung die Diversitätsmaxime und hebt hier Handlungen einer spezifischen Nutzergruppe hervor. Wenn einerseits allen die Nutzung ermöglicht werden soll, andererseits religiöse Handlungen spezifisch verboten werden. Im Endeffekt kann man still drinnen sitzen um religiösen Handlungen anderer nicht ausgesetzt zu sein. Soll der Raum ein religionsbefreiter oder sogar ein antireligiöser Raum werden? Ist der Rest des Campus denn ein religionsdurchtränkter Raum, weswegen der Raum der Stille explizit religionsbefreit sein soll? Wir können beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie ein Raum, der jegliche religiöse Handlungen somit die Religion ausschließt, für Toleranz und Miteinander stehen soll und inwieweit so unsere pluralistische Gesellschaft widergespiegelt wird. Der ISV Duisburg und der ISB Essen widersprechen in aller Klarheit einer suggerierten Vielfalt unter Ausschluss von religiösen Menschen, areligiösen Menschen oder Menschen mit anderen friedlichen Bekenntnissen.
Unsere Universität ist international, genießt einen guten Ruf für ihre Weltoffenheit, weltweite Kooperationen und von Humanismus geprägten Umgang mit Diversität. Daher beteiligten wir uns gerne- und auch weiterhin, an der neugegründeten "Initiative für interreligiösen und interkulturellen Dialog" (IfiiD), letztlich auch weil wir gesehen haben wie groß das Interesse bei den Studierenden ist, interdisziplinäre Plattformen für Austausch und Respekt zu schaffen. In Kooperation mit verschiedenen religiösen und kulturellen Gruppen wurde an mehreren Sitzungen ein gemeinsames Selbstverständnis erarbeitet und dem damaligen AStA vorgestellt. Gemeinsam wurde in diesem Zusammenhang auch ein Konzept für einen Raum der Stille an unserer Universität erstellt. Dieses im Konsens hervorgebrachte Konzept fand auch im AStA Anklang, welcher daraufhin Angeboten hat, einen Raum mit der Raumordnung, wie sie im konstruktiven Konzeptpapier beschrieben wurde, zur Verfügung zu stellen. Doch mussten wir zunehmend feststellen, dass das bereits erstellte Konzept am Runden Tisch gar keine Berücksichtigung fand.
Die Organisation der Kommunikation am Runden Tisch basierte nicht auf Konsens, Teilhabe und Mitsprache der Studierenden, sondern es wurde dabei lediglich die Meinungen der Beteiligten eingeholt ohne die Möglichkeit diese miteinander abzustimmen. Ferner gab es auch keine Abstimmung der einzelnen Punkte. Insbesondere wurde beim dritten und letzten Runden Tisch am 07.02.2018 von der Prorektorin Prof. Dr. Ziegler ein stark veränderter Entwurf einer Nutzungsordnung vorgelegt, zu dem am Runden Tisch deutliche Kritik geäußert wurde. Dennoch wurde die Nutzungsordnung vom Rektorat einseitig als "guter Konsens beschlossen". Mehrmalige Bemühungen verschiedener Studierendenvertreter*innen den Diskussionsbedarf anzumelden mit der Bitte um einen weiteren Runden Tisch mit der betrauten Prorektorin und Diversity Managerin der Universität Prof. Dr. Ziegler sind ungehört geblieben. Aus dem Grund sahen wir uns gezwungen bei der Vorstellung des Entwurfes der Nutzungsordnung an den Senat auf die Mängel des Entwurfes in der Senatssitzung öffentlich hinzuweisen. Trotz einer vorigen schriftlichen Bestätigung auf Rederecht, durften die Angehörigen der "Initiative für interreligiösen und interkulturellen Dialog" (IfiiD), sowie das autonome Referat für Internationales Ihre Sicht als Bedarfsgemeinschaft nicht darlegen. Ein erneuter Antrag auf Rederecht in der Sitzung durch die studierenden Vertreter im Senat wurde auch abgelehnt. Es wurde an die Prorektorin verwiesen die auf den scheinbaren Konsens verwies. Eine Protokollierung der nicht Zulassung wurde ebenso ausgeschlossen.
Die bisherige Vorgehensweise und das Ergebnis können wir leider nur als unzureichend bewerten und fordern eine Wiederaufnahme der Gespräche sowie des runden Tisches und freuen uns Frau Prof. Dr. Barbara Buchenau als neue Prorektorin an unserer Universität begrüßen zu dürfen. Unser Fokus liegt nach wie vor darauf unter Bezugnahme zur Ruheraumthematik einen einvernehmlichen Dialog auf Augenhöhe zu pflegen, die Wahrung der Grundsätze des Zusammenlebens hoch zu halten, den Gesprächsfaden immer wieder aufzugreifen sowie konstruktiv an Herausforderungen zusammenzuwachsen.
Islamischer Studierendenbund Essen, Islamischer Studierenden Verein Duisburg
aktualisierte Fassung vom 26.03.2018