Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr findet eine ISV-Mitgliederversammlung statt, die durch den Vorstand einberufen wird und zu der alle ISV-Mitglieder eingeladen werden. Geleitet wird die Mitgliederversammlung durch einen der beiden Vorsitzenden.
Vorstand
Der ISV-Vorstand setzt sich aus 6 Personen zusammen, die alle ordentliche ISV-Mitglieder sein müssen. Mitglieder des Vorstands sind die beiden Vorsitzenden und vier Beisitzer, die gleichzeitig Leiter der vier Ressorts Finanzen und Kontrolle, Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederbetreuung, und Gebetsraum und Service sind.
Die Vorstandsmitglieder werden bei einer Mitgliederversammlung für eine Legislaturperiode von einem Jahr gewählt. Ihnen obliegt die Leitung und Verwaltung des Vereins und die Umsetzung der Vereinsziele in Form von Projekten.
Ältestenrat
Der Ältestenrat besteht aus höchstens 8 Mitgliedern. Diese müssen mindestens für 2 Jahre Mitglied des Vereins gewesen sein und bis dahin ein Amt im Vorstand bekleidet haben. Der Ältestenrat wird durch Wahlen in einer Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt. Der Ältestenrat berät den Vorstand und die Mitglieder in allen Angelegenheiten des Vereins und unterstützt die Umsetzung der Vereinsziele.